Peru-Erlebnis-Rundreise 2025

23-tägige Erlebnis-Rundreise zu den Höhepunkten Perus

 Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie hier das Kleingedruckte!

1.  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Inhalte, die auf der Webseite www.peru-reise.info für Verbraucher (nachfolgend Kunde/Kundin, Reiseteilnehmer/in oder Sie/Ihnen genannt) im Sinne von § 13 BGB angeboten werden. Es gelten jeweils die Nutzungsbedingungen, die zur Zeit der konkreten Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf den o.g. Webseiten durch den Internetnutzer abrufbar sind. Mit der Inanspruchnahme der hier angebotenen Dienst- und Vermittlungsleistungen erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen ausdrücklich und in vollem Umfang an.

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und See-Guide, vertreten durch Sylvia Grossmann, als Veranstalterin. Sie werden Ihnen vor Ihrer Buchung übermittelt und bei Vertragsabschluss von Ihnen anerkannt. Vorrang haben ggf. Abweichungen in der Reiseausschreibung. Bitte lesen Sie die Reiseausschreibung und die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

Die Veranstalterin ist um die Vollständigkeit, Richtigkeit und ständige Aktualität des zugrunde liegenden Datenmaterials bemüht. Die zur Verfügung gestellten Informationen, Formulare und Übersichten dürfen nicht für rechtswidrige Dinge und Taten missbraucht werden. Für Inhalte, die von der Veranstalterin selbst und im eigenen Namen bereitgestellt werden, haftet die Veranstalterin für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verlässlichkeit. Die Veranstalterin erklärt ausdrücklich, dass auf die außerhalb dieser Domain liegenden Seiten keinerlei Einfluss bezüglich deren Gestaltung und Inhalt besteht und somit auch keine Verantwortung hierfür übernommen werden kann.

Die Veranstalterin behält sich ggf. vor, Änderungen, die sich ergeben und nicht vorhersehbar sind, jedoch das Gesamtangebot nicht beeinträchtigen, sowie die Korrektur möglicher Darstellungsfehler bis zu ihrer endgültigen Abgabe der auf den Reisevertragsabschluss gerichteten Willenserklärung vorzunehmen.

Als Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der/die Richter/in wertet im Einzelfall.

Verantwortliche für die hier angebotene Peru-Reise ist 

Sylvia Grossmann (nachfolgend Veranstalterin genannt),
Bruder-Klaus-Str. 2, 78467 Konstanz

Tel. 0049-(0)7531-284 6643, Email info@see-guide.de

Zuständiges Amtsgericht: 78462 Konstanz, Sitz des Unternehmens: Konstanz, IDNr.: DE267545158

2.  Leistungen

2.1.  Die Veranstalterin organisiert und leitet die hier beschriebene Peru-Rundreise. Alle Reiseinformationen werden von der Veranstalterin zur verbindlichen Anmeldung für Sie freigegeben.

Das auf der Internetseite von www.peru-reise.info dargestellte Angebot ist nur begrenzt verfügbar. Mit der Darstellung dieser Reise oder einer sonstigen Leistung übernimmt die Veranstalterin keine Garantie für deren ständige Verfügbarkeit.

Der Umfang der von der Veranstalterin zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich ausschließlich aus der von der Veranstalterin veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Veranstalterin ist an ihr Angebot gebunden.

Leistungsänderungen können von der Veranstalterin nur vorgenommen werden, wenn diese nicht erheblich sind, nicht zur Beeinträchtigung des Gesamtangebots führen oder nachweislich Ihrem Wohl dienen bzw. Schaden von Ihnen abwenden. Über die Änderung sind Sie unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Über notwendige Änderungen sind ggf. von der Veranstalterin Nachweise zu erbringen. Nebenabreden oder Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, müssen von der Veranstalterin schriftlich bestätigt werden.

Bei den einzelnen Angaben zu der Reise ist die Veranstalterin auf die Informationen angewiesen, die sie von den jeweiligen Hauptanbietern bzw. -veranstaltern (z.B. Airlines, Bahn, Museen u.ä.) erhält. Die Richtigkeit dieser Angaben wird von der Veranstalterin regelmäßig überprüft. Hotel- oder Ortsprospekte sind für die Veranstalterin nicht bindend.

Die Veranstalterin ist für die Folgen, die sich wegen höherer Gewalt aus den jeweiligen Änderungen ergeben, etwa durch die Schließung von Flughäfen, Wetter, Verspätungen von Flügen, politischen Unruhen, Krieg, Streik, Straßensperren etc. nicht verantwortlich.

Die Erteilung von Visa bzw. Einreiseerlaubnis sowie die damit zusammenhängenden Kosten sind nicht Bestandteil der Reiseleistungen.

Sie sind für Ihre rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, sofern die Verspätung nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin beruht. 

2.2  Vermittlung fremder Leistungen

Leistungen von Fremdanbietern, wie z.B. Flüge, die von der Veranstalterin durchgeführt werden, richten sich bezüglich Zustandekommens und Vertragsinhalt nach den Bestimmungen des Vertragspartners sowie nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Als Vermittlerin fremder Leistungen haftet die Veranstalterin nur für die ordnungsgemäße Leistungsvermittlung, nicht aber für die Leistungserbringung im vermittelten Vertrag. Leistungen, die von Ihnen bei Drittanbietern vor Ort gebucht werden, wie etwa Ausflüge, Rundfahrten etc., gehören nicht zum geschuldeten Reiseleistungsumfang; eine Mangelhaftung durch die Veranstalterin ist demzufolge ausgeschlossen. 

2.3  Leistungsänderungen

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor (etwa wegen sozialer Unruhen, Wetterereignissen, Naturkatastrophen, Seuchen, Gefährdung der Teilnehmer/innen etc.), Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (Transportmittel, Unterkunft, Reiseroute oder Zeitpläne der Ausflüge) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, sofern diese unvorhersehbar waren, angemessenen, sachlich berechtigt, organisatorisch notwendig und aufgrund lokaler Gegebenheiten erforderlich sind und die Gesamtleistung der Reise nicht beeinträchtigen. Die Veranstalterin hat Sie unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen und ggf., nach Antritt der Reise, ein Alternativangebot bereitzuhalten. Im Falle einer erheblichen Änderung oder Abweichung der Reiseleistung sind Sie berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Die Veranstalterin ist berechtigt, die angegebene Fluggesellschaft sowie An- und Abflugzeiten nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen erforderlich ist, die sich nach Reisevertragsabschluss ergeben und die Änderung für Sie zumutbar ist. Über eine Änderung werden Sie unverzüglich informiert. 

2.4.  Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nehmen Sie aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten werden, nicht in Anspruch, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Veranstalterin wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung, wenn die Leistungen unerheblich sind oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen die Erstattung nicht zulassen.

3.  Reisepreis

Der Preis dieser Reise versteht sich wie in der Reisebeschreibung aufgeführt. Die Reisebeschreibung sowie die Ihnen zur Verfügung gestellten ergänzenden Informationen sind Bestandteil dieser AGB.

Der Preis bezieht sich auf die Belegung im Doppelzimmer.

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abreisetermin mehr als 4 Monate, ist die Veranstalterin ggf. berechtigt, den Reisepreis bis 30 Tage vor Reisebeginn zu erhöhen, wenn nachweislich zwingende Gründe dafür vorliegen, welche den Reisepreis erheblich verteuern, für die die Veranstalterin nicht verantwortlich ist und die nachweislich erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, wie etwa erhebliche Devisenkursschwankungen, gestiegene Beförderungskosten durch steigenden Ölpreis, Kerosinzuschläge oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren o.ä. Die Veranstalterin ist verpflichtet, Ihnen Gründe und Umfang der Erhöhung zu belegen.

Preiserhöhungen um mehr als 5% berechtigen Sie, binnen 5 Werktagen kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten.

Können Sie die in der Reisebeschreibung gelisteten Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, wird sich die Veranstalterin um die Erstattung der nicht erbrachten Aufwendungen bemühen, insofern diese erheblich sein sollten und von gesetzlicher oder behördlicher Seite nichts entgegensteht.

Insbesondere bei der Buchung von Flugtickets ist es unbedingt erforderlich, Ihre Daten korrekt anzugeben. Sie sind daher angehalten, bei Vertragsabschluss korrekte Angaben bezüglich Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums sowie Ihrer Passnummer zu machen. Sollte aufgrund irrtümlicher Angaben, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, eine Buchungskorrektur erforderlich sein, gehen die hierdurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.

4.  Buchung

4.1  Die Buchung dieser Reise setzt voraus, dass Sie diese Geschäftsbedingungen einschließlich der Reisebeschreibung sowie der ergänzenden Informationen akzeptieren.

Die Buchung der Reise kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Email, vorgenommen werden. Mit der Buchung bieten Sie der Veranstalterin den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Veranstalterin und der Rücksendung eines von Ihnen unterschriebenen Vertragsdoppels rechtskräftig zustande.

Mit der Bezahlung des Reisepreises per Überweisung oder in bar gegen Quittung beauftragen Sie die Veranstalterin mit der Durchführung des von Ihnen gebuchten Angebots. An Ihren Buchungsauftrag (verbindliche Anmeldung) sind Sie gebunden. Terminliche Zusagen von der Veranstalterin sind verbindlich und führen zum Vertragsabschluss. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von der Veranstalterin postbrieflich, per Fax, per E-Mail oder per Quittung bestätigt wird.

Sie sind verpflichtet, die Daten in der Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten diese Daten fehlerhaft sein, müssen Sie sich unverzüglich bei der Veranstalterin unter den Telefonnummern 07531-284 6643 oder 0176-508 298 09 oder der Email-Adresse info@see-guide.de melden und die Daten entsprechend korrigieren. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass viele Fluggesellschaften eine Korrektur der Daten für Flugtickets nur gegen Entgelt vornehmen, welches die Veranstalterin ggf. in entsprechender Höhe an Sie weitergibt.

Die Anmeldung zu dieser Reise darf ausschließlich von einer Person durchgeführt werden, die 18 Jahre oder älter ist.

Reiseunterlagen werden Ihnen per E-Mail oder Post übermittelt.

Sie werden vorzugsweise persönlich, per Telefon oder Email über den Status Ihrer Reise informiert. Informationen über etwaige Reiseänderungen (Zeiten, Abfahrtsorte, Programm etc.) erhalten Sie direkt von der Veranstalterin. Sie sind dafür verantwortlich, den Empfang von Emails von der Veranstalterin unter der Emailadresse info@see-guide.de sicher zu stellen. Bitte denken Sie daran, dass Email-Anbieter Mails irrtümlich als unerwünschte Werbung (sog. Spam) aussortieren können. 

4.2  Umbuchung

Sollten Sie nach der Buchung Änderungen bezüglich des Reisetermins, des Abflugortes, der Unterkunft oder anderer Leistungen wünschen, kann die Veranstalterin eine pauschale Umbuchungsaufwendung analog zu den Stornierungskosten verlangen. Bei geringfügigen Änderungen erhebt die Veranstalterin eine Bearbeitungspauschale von 25,00 Euro pro Person, sofern eine Änderung möglich bzw. eine Alternative vorhanden ist. Dies ist jedoch nur bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt möglich. Bei Umbuchungen vor Ort werden die anfallenden Mehraufwendungen vollumfänglich an Sie weitergereicht.

5.  Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis erfolgen im Sinne des § 651k BGB. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis lt. Ausschreibung angerechnet. Die zusätzlichen Kosten für die Besteigung des Huayno Picchu in Höhe von € 75,- (Stand Januar 2024) sind sofort und in ganzer Höhe fällig. Sollte sich der Preis hierfür bis zum Reisedatum von peruanischer Seite um mehr als 10% erhöhen, ist ggf. eine Nachzahlung zu entrichten.

Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig; maßgeblich ist der fristgerechte Zahlungseingang auf dem Konto der Veranstalterin. Solange diese Zahlung nicht vollständig eingegangen ist, besteht für die Veranstalterin keinerlei Verpflichtung, die Reise durchzuführen oder Tickets oder andere Reiseunterlagen auszuhändigen. Sie bleiben jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für die gebuchten Leistungen zu bezahlen. Entstehen der Veranstalterin Kosten aufgrund einer von Ihnen verschuldeten Lastschriftrückgabe, wird die Veranstalterin Ihnen diese Kosten berechnen.

Bei einer kurzfristigen Buchung (weniger als 28 Tage vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder als Barzahlung gegen Quittung. Die Möglichkeit zur Bezahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.

Bei verspäteten An- oder Restzahlungen ist die Veranstalterin berechtigt, nach Mahnung und einer Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und von Ihnen ggf. Stornierungskosten zu fordern.

Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang und spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn an Sie verschickt.

6.  Haftung

Die Veranstalterin haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Unternehmungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Die Veranstalterin haftet für Leistungen, welche Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für Ihren Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Veranstalterin ursächlich sind.

Die Veranstalterin übernimmt für Personenschäden, Unfälle, Krankheiten, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl, etc. keine Verantwortung. Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten usw.) und andere Leistungen, die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung der Veranstalterin beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie auf übernommene Garantien, die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Veranstalterin auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Veranstalterin haftet in diesen Fällen nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

Für Ihr Gepäck haften Sie selbst, es steht zu jeder Zeit unter Ihrer eigenen Verantwortung; Ansprüche bezüglich des Montrealer Übereinkommens bzw. des Luftverkehrsgesetzes bleiben von dieser Beschränkung unberührt

Die Veranstalterin haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Die vertragliche Haftung sowie Schadensersatz für materielle Schäden (nicht Körperschäden) sowie unerlaubter Handlungen der Veranstalterin ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder wenn die Veranstalterin für einen Schaden wegen des Verschuldens eines von ihr beauftragten Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 4.100,00 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.400,00 Euro, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Die deliktische Haftung der Veranstalterin ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wobei die Haftungshöchstsumme jeweils pro Kunde und Reise gilt. Darüber hinausgehende Ansprüche bezüglich des Montrealer Übereinkommens bzw. des Luftverkehrsgesetzes bleiben von dieser Beschränkung unberührt

7.  Reiserücktritt / Kündigung

7.1  Durch den Kunden / die Kundin

Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist jederzeit möglich. Er hat gegenüber der Veranstalterin schriftlich zu erfolgen.

Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert die Veranstalterin den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Veranstalterin, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Rücktrittsentschädigung kann entweder konkret oder anhand nachfolgender pauschalierter, gestaffelter Entschädigungen (nach § 651 i Abs. 2 BGB) berechnet werden:

• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
• ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem 14. Tag bis 9. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab dem 8. Tag bis 6. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab dem 5. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 %
• am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises.
Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung.

Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, der Veranstalterin einen niedrigeren Schaden aufgrund Ihres Rücktritts nachzuweisen. Die Veranstalterin behält sich vor, einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend zu machen, ist jedoch verpflichtet, hierfür den Nachweis zu erbringen.

Bei Vertragskündigung infolge höherer Gewalt findet der § 651j BGB Anwendung: Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Sollten sich durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile für die anderen Reisenden ergeben, etwa durch das Wegfallen von Ermäßigungen bzw. Preiserhöhungen durch das Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl, so sind diese Lasten nach dem Verursacherprinzip von Ihnen zu tragen.

Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, welcher an Ihrer statt die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag übernimmt. Die sich daraus ergebenden Zusatzkosten müssen von Ihnen getragen werden. Die Veranstalterin kann die von Ihnen benannte Ersatzperson ablehnen, wenn diese den Reiseanforderungen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 

7.2  Kündigung wegen Reisemangel

Die Veranstalterin muss bei auftretenden Mängeln Mängelanzeigen entgegennehmen sowie für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Leistet die Veranstalterin bei einem Mangel, welcher die Reise erheblich beeinträchtigt, innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Fortsetzung der Reise infolge eines der Veranstalterin erkennbaren und nicht behebbaren Mangels nicht zuzumuten ist. Die Veranstalterin schuldet Ihnen in diesem Fall die nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

Sie können Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Reiseleistungen verlangen, sofern diese von der Veranstalterin zu vertreten sind (siehe auch unter 10.2 Mängelanzeige). 

7.3.  Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

7.3.1  Bis 30 Tage vor Reisebeginn:

- bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen. In diesem Fall werden Sie frühestmöglich davon in Kenntnis gesetzt und der ggf. bereits bezahlte Reisepreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.3.2  Ohne Einhalten einer Frist:

- bei Einwirkung höherer Gewalt, sozialer oder politische Unruhen,

- wenn die Veranstalterin vor Reisebeginn Kenntnis erhält von in der Person des Reiseteilnehmers liegenden Gründen, die befürchten lassen, dass der/die Reiseteilnehmer/in die Durchführung der Reise nachhaltig stört,

- wenn der/die Reiseteilnehmer/in nach Reisebeginn die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch und vor allem, wenn der/die Reiseteilnehmer/in aufgrund seines eingeschränkten körperlichen Leistungsvermögens die Reise lt. Reisebeschreibung nicht durchführen kann. Die Veranstalterin behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch die eingesparten Ausgaben anrechnen lassen.

- wenn der/die Reiseteilnehmer/in die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält,

Im Falle der Stornierung durch die Veranstalterin vor Reisebeginn aus Gründen, die nicht bei Ihnen liegen, wird Ihnen der Gesamtbetrag Ihrer Anzahlung zurückgezahlt. 

8.  Mitwirkungspflicht, Mängelanzeige

8.1  Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. So sind auftretende Mängel bzw. Beanstandungen umgehend der Veranstalterin bzw. Reiseleitung zu melden und Abhilfe zu verlangen, damit die Veranstalterin bzw. die Reiseleitung schnellstmöglich Abhilfe schaffen kann und/oder indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Ist dies nicht möglich, können Sie eine im Verhältnis stehende Minderung des Reisepreises verlangen. Die Veranstalterin bzw. die Reiseleitung kann die Abhilfe zurückweisen, wenn der Aufwand für die Abhilfe unverhältnismäßig ist.

Die Veranstalterin kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn durch einen oder mehrere Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet der Abmahnung der Veranstalterin nachhaltig gestört wird oder ein solches Maß an vertragswidrigem Verhalten gegeben ist, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrags auch zum Schutz der anderen Reiseteilnehmer einschließlich der Reiseleitung gerechtfertigt ist. Die Veranstalterin behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, unter Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und den von anderen Leistungsträgern erstatteten Beträge ergeben.

Die Veranstalterin behält sich vor, bei über 70jährigen ReiseteilnehmerInnen ein ärztliches Attest über deren Reisetauglichkeit zu verlangen bzw. die betreffenden ReiseteilnehmerInnen nur in Begleitung zur Reise zuzulassen.

Den Anordnungen des/der Reiseleiters/Reiseleiterin ist Folge zu leisten.

8.2  Mängelanzeige

Auftretende Mängel bzw. Beanstandungen sind umgehend der Veranstalterin bzw. der begleitenden Reiseleitung zu melden und Abhilfe zu verlangen. Das Versäumnis der Mängelanzeige verwirkt den Anspruch auf Wandlung oder Minderung.

Sollte die Abhilfe nicht innerhalb einer bestimmten, angemessenen Frist beseitigt werden, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für die hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Eine Fristbestimmung ist nicht erforderlich, wenn die Veranstalterin die Abhilfe verweigert oder die unmittelbare Abhilfe in Ihrem akuten Interesse liegt.

Für die Dauer der nicht vertragskonformen Reiseleistungserbringung können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen; bei schuldhaftem Versäumnis der Mängelanzeige entfällt dieser Anspruch.

Wird aufgrund eines Reisemangels die Reise erheblich beeinträchtigt, und ist Ihnen die Fortsetzung der Reise daher nicht zumutbar, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Setzen einer angemessenen Frist zur Abhilfe vom Reisevertrag zurücktreten. Eine Fristsetzung ist dann hinfällig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von der Veranstalterin abgelehnt wird oder wenn der sofortige Vertragsrücktritt durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

9.  Verjährung

Ansprüche wegen mangelhafter oder nicht erbrachter Reiseleistungen, die sich aus dem Reisevertrag ergeben (nach §§651c-f BGB), müssen Sie binnen eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Reise gegenüber der Veranstalterin geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

Vertragliche Ansprüche gegen die Veranstalterin sowie gegen einen von ihr Beauftragten verjähren in einem Jahr, Ansprüche aus Körperschäden sowie Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren in zwei Jahren (§ 651g Abs. 2 BGB). Verjährungsbeginn ist der nachfolgende Tag des vertraglichen Reiseendes bzw. der nachfolgende Werktag.

Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Veranstalterin die Ansprüche schriftlich zurückweist. Alle übrigen Ansprüche, insbesondere solche aus unerlaubter Handlung unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Alle Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Deliktische Ansprüche (§ 823 BGB) verjähren nach drei Jahren.

10.  Gepäckverlust, Gepäckverspätung

Die Veranstalterin empfiehlt dringend, bei Gepäckverlust bzw. Gepäckverspätung sofort am Zielflughafen eine Schadensanzeige bei der betreffenden Fluggesellschaft zu erstatten, da bei nicht ausgefüllter Schadensanzeige die Fluggesellschaften i.d.R. Erstattungen ablehnen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust innerhalb von 7 Tagen, bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung bei der Fluggesellschaft direkt vorzunehmen. Verlust oder Verspätungen des Fluggepäcks ist der Veranstalterin bzw. der Reiseleitung anzuzeigen.

11.  Ausweis-/Passbestimmungen

Sie erhalten von der Veranstalterin Hinweise zu Pass-, Zoll- und Impfbestimmungen. Diese richten sich diese an Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit. Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das zuständige Konsulat. Die Veranstalterin geht davon aus, dass bei Ihnen weder eine Doppelstaatsangehörigkeit noch eine Staatenlosigkeit vorliegt. Es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, die Veranstalterin auf persönliche Umstände oder Besonderheiten hinzuweisen.

Sie verpflichten sich, die lokalen Bestimmungen des Zolls, Passvorschriften und -gültigkeit sowie vorgeschriebene Impfungen zu befolgen, die notwendigen Reisedokumente zu beschaffen und mitzuführen. Die Veranstalterin kann nicht für mögliche Folgen der Nichtbeachtung einer Formalität verantwortlich gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die Veranstalterin nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Ungeachtet der Informationspflicht der Veranstalterin liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, bezüglich Impfungen, Infektionsschutz oder Gesundheitsrisiken individuellen ärztlichen Rat einzuholen.

Aktuelle Länder- und Reiseinformationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/

12.  Reiseversicherungen

Der Reisepreis für diese Reise enthält keine Reiserücktrittskosten- oder andere Versicherungen. Die Veranstalterin empfiehlt Ihnen, dass Sie sich im Hinblick auf die durch einen Reiserücktritt entstehenden Stornokosten durch eine Versicherung absichern und insbesondere auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz, auf die Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit zu achten sowie eine Reisegepäck- und Reiseabbruchversicherung in Erwägung zu ziehen. Sollten Krankheiten vor oder während Ihrer Reise zur Reiseunfähigkeit führen, können hohe Kosten entstehen, für die die Veranstalterin nicht haftbar ist.

Es wird dringend geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxe-Maßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, individuell fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.

Die Sicherheitsbedingungen in einem Land wie Peru können bestimmte Risiken einschließen, die Sie in voller Kenntnis akzeptieren. Die auf Ihrer Reise involvierten Transportunternehmen und andere Firmen sind eigenständig versichert. Die Veranstalterin ist nicht beteiligt an eventuellen Regulierungen im Falle eines Unfalls oder Schadens. Die Veranstalterin wählt nur offiziell zugelassene und sichere Betriebe für Ihre Reise aus und bietet daher den Teilnehmer/innen keinerlei Versicherung.

Im Reisepreis enthalten sind weder eine Reiserücktrittskostenversicherung noch eine Auslandskrankenversicherung. Bitte prüfen Sie, ob diese beiden Versicherungen nicht bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind, etwa durch Ihren Kreditkartenvertrag. Beiträge für Reiseversicherungen sind kein Bestandteil des Vertrags und daher nicht erstattungsfähig.

13.  Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (Black List)

Die Veranstalterin ist aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft / des Flugunternehmens sowie über sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise stattfindenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Sofern bei der Reisebuchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht feststeht, ist die Veranstalterin verpflichtet, das voraussichtliche Luftfahrtunternehmen zu benennen bzw. sofort nach Bekanntwerden diese Information an Sie weiterzugeben. Bei einem Wechsel des Luftfahrtunternehmens muss die Veranstalterin Sie ebenfalls sofort in Kenntnis setzen.

Die sogenannte Black List ist auf der folgenden Webseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

14.  Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf den von Ihnen mit der Veranstalterin abgeschlossenen Reisevertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Klagen des Kunden gegen die Veranstalterin sind nur in DE-78462 Konstanz möglich, für Klagen der Veranstalterin gegen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien wird eine einvernehmliche Lösung vorgeschlagen.

15.  Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16.  Datenschutzerklärung

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden geschützt gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht (Hinweis BDSG). Alle aufwww.peru-reise.info eingegebenen Kontakt- und Personendaten werden von der Veranstalterin ausschließlich zur Abwicklung der gebuchten Leistungen und zur Kundenbetreuung verwendet und nicht zur Nutzung an unbefugte Dritte weitergegeben. Die Veranstalterin bzw. See-Guide verkauft Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte.

Bitte lesen sie die ausführliche Datenschutzerklärung hier.

Für Dienste, zu deren Durchführung eine Weiterleitung von Kontakt- und Personendaten erforderlich ist, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für den angeschlossenen Kooperationspartner. Gesetzliche Grundlage sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und das Teledienstgesetz (TDG).

Stand: 10.01.2025

Peru-Erlebnis-Rundreise: die Höhepunkte in 23 Tagen

 
 
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